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Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen
1. Preambel
Vorausgeschickt, dass
- die gesetzesvertretende Verordnung Nr. 111 vom 17. März 1995, in
Ausführung der Eu-Richtlinie 90/314, zum Schutz des Verbrauchers,
welcher sich an den Veranstalter bzw. Verkäufer des Pauschalpaketes
wendet, für beide letzteren eine Verwaltungsgenehmigung für deren
Tätigkeit vorsieht (Art. 3/1 Buchstabe a) des Legislativ-Dekretes
111/95).
- der Verbraucher das Recht hat eine Kopie des Reisevertrages zu
erhalten (Art. 6 des Legislativ-Dekret 111/95), was eine
Voraussetzung ist, um den Garantie-Fond laut Art. 18 der
vorliegenden allgemeinen Vertragsbedingungen in Anspruch zu nehmen.
Die Definition eines Pauschalpaketes (Art. 2/1 Legislativ-Dekret
111/95) ist folgende: Das Pauschalpaket beinhaltet die Reisen,
Urlaube und Angebote „all-inclusiv“ , die sich aus einer bestimmten
Kombination von mindestens zwei der folgenden Elemente ergeben. Es wird
zu einem Pauschalpreis angeboten und verkauft und muß eine Mindestdauer
von 24 Stunden überschreiten oder eine Übernachtung vorsehen. Ein
Pauschalpaket kann aus folgenden Teilen bestehen:
- Transport
- Unterkunft
- Zusatzleistungen, welche
nicht Teil des Transportes oder der Unterkunft sind, aber ein
bedeutender Bestandteil des Pauschalpaketes darstellt.
2. Weitere Gesetzesbestimmungen
Weiters wird dieser Vertrag auch durch die Klauseln, die in den dem
Verbraucher ausgehändigten Reiseunterlagen angeführt sind, geregelt. Der
Vertrag mit Leistungen, welche in Italien oder im Ausland ausgeführt
werden, werden durch die mit dem Gesetz Nr. 1084 vom 29. Dezember 1977
ratifizierte Brüsseler Konvention vom 20. April 1970 zum Reisevertrag
(CCV), geregelt, soweit diese Konvention auf die Dienstleistungen, die
Gegenstand des Pauschalpakets sind, angewendet werden können.
3. Pflicht-Mitteilungen - Technisches
Beiblatt Der Veranstalter hat die Pflicht ein technisches
Beiblatt im Katalog oder als Anhang zum Programm zu erstellen. Das
Beiblatt muss folgende Elemente enthalten: Angaben zur
Verwaltungsgenehmigung des Veranstalters Angaben zur
Haftpflichtversicherung Angaben zur Gültigkeitsdauer des Kataloges
oder Programmes Angaben zu Währungsangleichungen
4. Buchungen - Vertragsabschluss
Der Buchungsantrag muss schriftlich auf einem eigenen
vollständig ausgefüllten und vom Kunden unterzeichneten Formular
erfolgen. Die Buchung mit anschließendem Vertragsabschluß gilt als
ordnungsgemäß erledigt, sobald über das Reisebüro die schriftliche oder
telematische Bestätigung des Veranstalters vorliegt. Der Auftraggeber
erkennt die vorliegenden Reisebedingungen – auch im Namen und im Auftrag
der mitgenannten Teilnehmer – verbindlich an. Die in den
Vertragsunterlagen, Katalogen, Programmen oder in anderen
Kommunikationsmitteln nicht enthaltenen Informationen zum Reisepaket
stellt der Veranstalter rechtzeitig vor Reiseantritt in ordnungsgemäßer
Erfüllung der Pflichten, die ihm von der gesetzesvertretenden Verordnung
111/95 vorgeschrieben werden, zur Verfügung.
Vertragspartner:
- Funactive Tours GmbH , Bahnhofstraße 3, I – 39039 Niederdorf (BZ),
Steuer- und MwSt.-Nr.: IT02622710214
Eingetragen im Handelsregister von
Bozen Gesellschaftskapital 20.000 Euro - zur Gänze eingezahlt
nachfolgende kurz „Veranstalter“
- Der Auftraggeber
nachfolgend kurz „Verbraucher“
Vertragsinhalt: Die Reservierung beinhaltet folgende Elemente:
Gruppen- oder Kundennamen, Ankunftsdatum und Abreisedatum, Zahl und Art
der reservierten Zimmer, Beschreibung der Paketleistung, sowie Inhalt
und Art der gebuchten Leistungen, Beschreibung der Unterbringung,
Preise, Zuschläge und Reduzierungen. Wenn im Reservierungsvertrag keine
anders lautenden Vereinbarungen eigens angeführt sind, gelten die
angegebenen Bedingungen. Alle Preise verstehen sich in Euro oder der
angegebenen Währung und schließen die gesetzliche Mehrwertssteuer und
die Kurtaxe ein. Nebenvereinbarungen und Änderungen des geschlossenen
Reisevertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung von Funactive
Tours GmbH.
5. Zahlung Bei Buchung
muss der Verbraucher 20% des Reisepreises als Anzahlung überweisen. Die
Restzahlung erfolgt ohne nochmalige Zahlungsaufforderung spätestens 30
Tage vor Reiseantritt. Sollte der Reisepreis nicht zu den angegebenen
Terminen bei Funactive Tours GmbH bezahlt sein, so kann der Veranstalter vom
Vertrag zurücktreten und die entsprechenden Rücktrittsgebühren
verlangen. Bei kurzfristigen Anmeldungen innerhalb von 30 Tagen vor
Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. Eventuelle
Kosten, die durch die Überweisung entstehen, gehen zu Lasten des
Auftraggebers. Die notwendigen Reiseunterlagen werden dem
Auftraggeber nach erfolgter vollständiger Bezahlung bis spätestens zwei
Wochen vor Reiseantritt zugesandt. Nach erfolgter Überweisung bitten
wir um Zusendung einer Kopie des Bankbeleges per Fax (+39 0474 740858)
oder per E-Mail (office@funactive.info). Nach erfolgter
Buchungsbestätigung wird für eventuelle Änderungen der Reservierung eine
Bearbeitungsgebühr berechnet.
Die fehlende Zahlung innerhalb der obengenannten Fristen stellt eine
Auflösungsklausel dar, welche auf Betreiben des vermittelnden Reisebüros
und/oder des Veranstalters eine Vertragsauflösung von Rechtswegen
bewirkt.
6. Preis Die im Vertrag
angegebenen Preise, welche im Katalog, Programm oder in anderen
Kommunikationsmitteln bzw. deren Aktualisierungen aufscheinen, können
nur bis zu 20 Tage vor dem Abreisetag und nur unter folgenden
Voraussetzungen geändert werden: * Änderungen bei Transportkosten,
einschließlich der Treibstoffkosten; * Änderungen bei Gebühren und
Abgaben auf einige Tourismusleistungen (Landungs- und Flughafengebühren
in Häfen und auf Flughäfen); * Änderung der für das betreffende
Reisepaket angewendeten Wechselkurse.
Bei solchen Änderungen wird auf den Wechselkurs und auf die Kosten
der Dienstleistungen zu dem im Programm angegebenen
Veröffentlichungszeitpunkt Bezug genommen.
Die Wechselkursschwankungen werden den Preis des Pauschalpaketes in
dem im technischen Beiblatt des Kataloges, Programmes oder anderer
Kommunikationsmitteln angegebenen Prozentsatz beeinflussen.
7. Rücktritt - Umbuchung
Der Verbraucher kann vom Vertrag zurücktreten, ohne ein Entgelt
zu zahlen, sofern Leistungsänderungen eintreten, die den Gesamtzuschnitt
der gebuchten Reise erheblich verändern und nicht auf außergewöhnliche
Umstände zurückzuführen sind. Dies gilt wie folgt:
- bei Erhöhungen des Preises für die Pauschalreise um mehr als 10%
des Gesamtpreises
- wenn der Veranstalter eine Änderung eines Vertragsteils nach
Vertragsabschluss aber vor Reiseantritt vornimmt, welcher wesentlich
für die Erfüllung des Pauschalangebotes bezeichnet werden kann und
nicht vom Verbraucher angenommen wird.
Falls der Verbraucher von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch macht,
- kann er auch die Teilnahme an einer anderen gleichwertigen oder
preislich günstigeren Reise verlangen; in diesem Fall muss die
Preisdifferenz zurückerstattet werden.
- und an keiner anderen Reise teilnehmen will, kann der Reisende
die Rückerstattung der bereits eingezahlten Beträge fordern, die
innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt der Rücktrittsmeldung erfolgen
muss.
Der Verbraucher muss seine Entscheidung (Annahme oder Rücktritt)
innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt der Mitteilung über die
Änderung mitteilen. Erfolgt keine Mitteilung innerhalb dieser Frist gilt
die Änderung als angenommen.
Bei einem Rücktritt vom Vertrag in anderen Fällen muss der
Verbraucher alle Strafzahlungen, auch über die Akkonto-Zahlung (Art.5
Absatz 1) hinaus begleichen, welche im technischen Beiblatt des
Kataloges, Programmes oder anderer Kommunikationsmittel angegebenen
sind.
Rücktrittsgebühren Vor Reiseantritt kann der Verbraucher jederzeit
vom Vertrag zurücktreten. Der Verbraucher muss den Rücktritt schriftlich
erklären. Im Falle des Rücktritts oder Nichtantritts der Reise werden
folgende Rücktrittsgebühren berechnet: Bis 28 Tage vor Reisebeginn:
10% des Reisepreises, mindestens aber € 50,00 pro Buchung Vom 27.
Tag-8. Tag vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises Vom 7.-1. Tag vor
Reisebeginn: 80% des Reisepreises Am Anreisetag und bei Nichtantritt:
100% des Reisepreises Bei Abbruch der bereits angetretenen Reise:
100% des Reisepreises
Bei kombinierten Rad- und Schiffsreisen gelten folgende gesonderte
Rücktrittsbedingungen: Im Falle des Rücktritts oder Nichtantritts der
Rad- & Schiffsreise werden folgende Rücktrittsgebühren berechnet: Bis
85 Tage vor Anreise: 10% des Reisepreises, mindestens aber € 50,00
pro Buchung Vom 84. Tag bis zum 43. Tag vor Reisebeginn: 30% des
Reisepreises Vom 42. Tag bis zum 29. Tag vor Reisebeginn: 60% des
Reisepreises Vom 28. Tag bis zum 1. Tag vor Reisebeginn: 90% des
Reisepreises Am Anreisetag oder bei Nichtantritt: 100% des
Reisepreises Bei Abbruch der bereits angetretenen Reise: 100% des
Reisepreises
Umbuchung – Buchungsänderungen Bei Umbuchungen einer gebuchten
Reise durch den Verbraucher auf einen anderen Reistermin oder eine
andere Reise entstehen der Funactive Tours GmbH in der Regel die selben
Kosten wie bei einer Stornierung. Eine Umbuchung auf eine andere Reise
oder einen anderen Reisetermin wird daher wie eine Stornierung
behandelt. Ausnahmen hiervon sind Umbuchungen auf einen anderen
Reisetermin der selben Reise bis zum 21. Tag vor Reisebeginn. In diesen
Fällen berechnet Funactive Tours GmbH lediglich eine Bearbeitungsgebühr von
50,00 Euro. Umbuchungen nach obiger Frist bedürfen der Rückfrage beim
jeweiligen Veranstalter, die entstehenden Kosten hierbei trägt der
Kunde. Änderungen der Buchung hinsichtlich der Zimmeranzahl oder -art,
der Hotelkategorie und Verpflegungsart sind – sofern dies in den Hotels
möglich und die entsprechende Kapazität vorhanden ist – grundsätzlich
bis 14 Tage vor Reisebeginn durchführbar. Der damit verbundene Aufwand
wird mit 50,00 € in Rechnung gestellt.
8. Änderung oder Nichterfüllung des
Vertrags vor Reisebeginn
Funactive Tours GmbH behält sich vor, den Programmablauf der im Paket
angeführten Leistungen untereinander auszutauschen, sowie zugesagte
Leistungen durch gleich- oder höherwertige zu ersetzen, sofern der
Gesamtzuschnitt des Arrangements dadurch nicht oder nur unwesentlich
verändert wird.
Falls der Veranstalter vor Reisebeginn mitteilt, dass er nicht in der
Lage ist, eine oder mehrere Leistungen durchzuführen, kann der
Verbraucher wählen, ob der gesamte eingezahlte Betrag zurückgezahlt
werden soll oder ob er an einer anderen alternativen Reise teilnehmen
will. (Art. 7 Absatz 2 und 3).
Der Verbraucher kann die obengenannten Rechte auch geltend machen,
wenn die Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht wird oder von
Ereignissen wie höhere Gewalt abhängt.
Für die Nichterfüllung des Vertrages durch den Veranstalter (Art.
1469 bis BGB Nr.5), welche nicht von höherer Gewalt, Nichterreichung der
Mindestteilnehmeranzahl oder außerhalb des alternativen Reiseangebotes
liegt, muss der Veranstalter den doppelten Betrag, welcher vom
Verbraucher auch über das Reisebüro gezahlt wurde, zurückerstatten.
Der zurückerstattete Betrag kann nicht den doppelten Betrag
übersteigen, welcher vom Verbraucher geschuldet würde, wenn der
Verbraucher zurücktreten würde (Art. 7 Abs. 4).
9. Änderungen nach Reisebeginn
Wenn der Veranstalter abgesehen von Gründen, welche direkt
mit dem Verbraucher zu tun haben, aus irgendeinen Grund die vereinbarten
Leistungen oder einen erheblichen Teil davon nicht erfüllen kann, muss
er Alternativlösungen ohne Aufpreis mit eventueller Rückerstattung bei
Preisdifferenz anbieten.
Sollte keine Alternativlösung möglich sein oder diese vom Verbraucher
wegen ernster und begründeter Motive abgelehnt wird, wird vom
Veranstalter ohne Aufpreis ein gleichwertiges Transportmittel, welches
für die Heimfahrt vorgesehen wurde, zur Verfügung gestellt. Der
Abreiseort kann der Aufenthaltsort oder aus Gründen von Preis und
Verfügbarkeit ein anderer Ort sein. Die eventuelle Preisdifferenz
zwischen den gesamten Leistungen und den bereits genossenen, muss
rückerstattet werden.
10. Ersetzung Der
Kunde, welcher vom Vertrag zurücktreten will, kann eine Ersatzperson
melden, vorausgesetzt:
- dass der Veranstalter 4 Werktage vor Reisebeginn in Kenntnis
gesetzt wird und ihm die diesbezüglich Daten der Ersatzperson
vorliegen.
- dass die Ersatzperson alle Voraussetzungen für die
Inanspruchnahme der Leistungen (Art. 10 Legislativ-Dekret 111/95)
insbesondere jener über Reisepass, Visum und Sanitätsbestimmungen
erfüllt.
- dass die Ersatzperson dem Veranstalter alle Kosten für die
Ersetzung in einer vorher festgelegten Höhe rückerstattet.
Der Kunde ist zusammen mit der Ersatzperson für die Ersatzzahlungen
und der Zusatzkosten laut Buchstabe c) solidarisch verantwortlich.
Bezüglich bestimmter Leistungen besteht die Möglichkeit, dass dritte Leistungserbringer die Namensänderungen auch innerhalb der Frist
laut Buchstabe a) nicht annehmen. Der Veranstalter ist für die fehlende
Annahme durch dritte Leistungserbringer nicht verantwortlich. Die
fehlende Annahme wird vom Veranstalter den interessierten Parteien
rechtzeitig vor Reisebeginn mitgeteilt.
Funactive Tours GmbH kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, wenn
dieser den besonderen Erfordernissen der Reise nicht genügt. Es gelten
dann die vorstehenden Rücktrittsbedingungen. Tritt eine Ersatzperson an
die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, wird hierdurch der
ursprüngliche Vertrag nicht berührt. Hierdurch entstehende Mehrkosten
gehen zu Lasten des Kunden. In jedem Fall ist Funactive Tours GmbH nicht
verantwortlich für eine eventuelle Nichtannahme von Seiten vermittelnder
anderer Reiseveranstalter.
11. Pflichten der Teilnehmer
Die Teilnehmer müssen einen Reisepass oder ein anderes für alle während
der Reise vorgesehenen Bestimmungsländer gültiges Reisedokument sowie
Aufenthalts- und Transitvisa und die allenfalls erforderlichen
ärztlichen Zeugnisse mitführen. Die Teilnehmer müssen außerdem die
Regeln normaler Vorsicht und Sorgfalt beachten und alle vom Veranstalter
gemachten Angaben sowie die administrativen und gesetzlichen Anweisungen
und Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Reisepaket befolgen. Die
Teilnehmer haften für die Schäden, die dem Veranstalter durch die
Nichterfüllung der obenstehenden Verpflichtungen entstehen. Der
Verbraucher ist verpflichtet, dem Veranstalter alle in seinem Besitz
befindlichen Dokumente, Informationen und Angaben zur Verfügung zu
stellen, damit dieser sein Recht auf Ersatz gegenüber den für den
Schaden haftenden Dritten wahrnehmen kann; der Verbraucher haftet
gegenüber dem Veranstalter auch für eine Beeinträchtigung bei der
Ausübung des Rechts auf Ersatz. Der Verbraucher teilt dem
Veranstalter alle persönlichen Wünsche mit, welche zu speziellen
Vereinbarungen führen, vorausgesetzt dass die Erfüllung möglich ist.
12. Hotelklassifizierung -
Hotelkategorie Die offizielle Klassifizierung der
Unterkunftsstrukturen wird von den zuständigen öffentlichen Behörden des
Bestimmungslandes festgelegt und im Katalog, im Programm oder anderen
Kommunikationsmittel mitgeteilt.
Die Hotelunterkunft wird, wenn keine offizielle, von den zuständigen
öffentlichen Behörden des Bestimmungslandes, auch Eu-Länder, anerkannte
Klassifizierung vorliegt, vom Veranstalter im Katalog, Programm oder
anderen Kommunikationsmittel anhand seiner eigenen Bewertungskriterien
für den Qualitätsstandard festgelegt, um eine Bewertung und Annahme
durch den Verbraucher zu ermöglichen.
13. Haftung und Haftungsbeschränkung
Der Reiseveranstalter haftet gegenüber den Reisenden für Personenschäden
des Reisenden, die durch die Nichterfüllung oder die schlechte
Ausführung der im Reisevertrag vorgesehenen Leistungen durch den
Veranstalter verursacht werden, bzw. Schäden Dritter, die eine in
Auftrag gegebene Leistung erbringen, außer es wird durch den Verbraucher
selbst verursacht (inbegriffen sind eigenmächtige Handlungen). Der
Veranstalter haftet auf keinen Fall für Schäden jeglicher Art, falls die
Nichterfüllung oder die schlechte Ausführung des Vertrags weder ihm noch
einem anderen Subjekt, das eine betreffende Leistung erbringt,
angelastet werden kann, oder wenn die Mängel auf höhere Gewalt,
Unglücksfall oder auf Ereignisse zurückzuführen sind, die der
Veranstalter bei aller Sorgfalt weder vorhersehen noch verhindern
konnte. Der Verkäufer, bei dem das Reisepaket gebucht wurde, haftet
nicht für die Ausführung der Leistungen, sondern nur für die
Dienstleistungen als Vermittler, welche durch die obengenannten Gesetze
und Konventionen geregelt sind.
Funactive Tours GmbH haftet im Rahmen der Sorgfaltsplicht eines
ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die
sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger sowie die
Richtigkeit der für die Reisezeit gültigen Leistungsbeschreibungen zum
Druckzeitpunkt des Kataloges.
Die Teilnahme an den Radreisen/Wanderwochen/Langlaufwochen ist auf
eigene Gefahr. Minderjährige dürfen nur in Begleitung eines
Erziehungsberechtigten an einer Reise teilnehmen.
Jeder Reiseteilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass er den
gesundheitlichen Anforderungen der Reise gewachsen ist.
Die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung liegt ebenfalls in der
Verantwortung des Reiseteilnehmers.
Bei sämtlichen Transporten (Bus, Schiff, Flugzeug u.ä.) gelten die
Beförderungsbedingungen der jeweiligen Transportunternehmen.
Sollte aus einem Grund, den der Veranstalter nicht beeinflussen kann (Umbauten,
Renovierungen, usw. ) eine vorgesehene Besichtigung nicht stattfinden,
so kann der Veranstalter dafür nicht verantwortlich gemacht werden.
Sollte ein Verlust oder eine Beschädigung des Reisegepäcks auftreten,
so haftet der Veranstalter nur, wenn diese nachweislich durch ihn verursacht wurde
und sofort nach Auftreten beim Veranstalter gemeldet werden, jedoch auch dann nur
bis max. € 200,00 je Person. Keinerlei Haftung wird übernommen: - für
Gegenstände, welche üblicherweise nicht im Reisegepäck mitgenommen
werden, - für Zahlungsmittel aller Art, - für optische Schäden und
Schäden an Haltegriffen und Rollen, - für Beschädigungen an
Gepäckstücken, deren Gesamtgewicht 20 kg überschreitet.
Der Transport von Kundenfahrrädern ist – sowohl während einer Reise
als auch bei Transferfahrten – nur auf Kundenrisiko möglich. Die
Fixiereinstellungen am Hänger sind auf die Veranstalterräder abgestimmt,
sodass bei fremden Rädern leichte Beschädigungen, insbesondere
Lackschäden vorkommen können. Für während des Transportes entstandene
Schäden kann daher nicht gehaftet werden. Diese Haftungsbeschränkung
gilt auch für Fremdbeförderungen und Fremdtouren.
14. Einschränkungen bei den
Rückvergütung Die Rückvergütungen des Veranstalters für
Personenschäden können die durch die einschlägigen internationalen
Konventionen, insbesondere durch die mit dem Gesetz Nr. 1084 vom 29.
Dezember 1977 ratifizierte Brüsseler Konvention vom 20. April 1970,
durch die mit dem Gesetz Nr. 41 vom 19. Mai 1932 ratifizierte Warschauer
Konvention vom 12. Oktober 1929 über den internationalen Flugverkehr
(mit Änderungen AJA 1955) und durch die ratifizierte Berner Konvention
über den Eisenbahnverkehr, geregelten Rückvergütungen nicht
überschreiten. Die Rückvergütungssumme darf den Betrag von 2000 Franken
Feinunze Gold für Sachschaden (siehe Art. 13 Nr. 2 CCV) und 5.000
Franken Feinunze Gold für alle anderen Schäden und jene laut Art. 1783
BGB nicht überschreiten.
15. Beistandspflicht
Der Veranstalter ist verpflichtet die Beistandmaßnahmen zu ergreifen,
welche der berufsmäßigen Sorgfalt bezüglich den gesetzlichen als auch
vertraglichen Bestimmungen entsprechen muss.
Der Veranstalter und der Verkäufer sind von der Haftung (Art. 13 und
14) befreit, wenn die Nichterfüllung oder die schlechte Ausführung der
im Reisevertrag vorgesehenen Leistungen durch den Verbraucher selbst
oder unvorsehbar und nicht verhinderbar durch Dritte oder wegen höherer
Gewalt oder wegen eines Unglücksfalls verursacht werden.
16. Beschwerden - Mitteilungspflicht
Alle Mängel in der Vertragsausführung müssen vom Verbraucher
unverzüglich beanstandet werden, damit der Veranstalter, sein Vertreter
vor Ort oder der Reisebegleiter rechtzeitig Abhilfe schaffen können.
Der Verbraucher kann die Beschwerde auch schriftlich mittels
Einschreiben mit Empfangsbestätigung abfassen, das dem Veranstalter
innerhalb von 10 Werktagen nach Rückkehr an den Ausgangsort übermittelt
werden muss.
17.
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung und Rückreiseversicherung
Falls nicht ausdrücklich im Preis inbegriffen, kann - bzw. es empfiehlt
sich sogar - vor Abreise im Büro des Veranstalters oder des Verkäufers
eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung und eine Reiseunfall- und
-gepäckversicherung abzuschließen. Außerdem kann eine
Rückreiseversicherung abgeschlossen werden, die die Kosten der Rückreise
im Falle eines Unfalls oder einer Erkrankung deckt.
18. Gerichtsstand:
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bozen. Die Vertragspartner sind
verpflichtet, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um Unstimmigkeiten
gütlich zu bereinigen.
19. Garantiefonds –
Kundengeldsicherung Reisebüros in Südtirol: Das
Landesgesetz Nr. 3 vom 20.02.2002 regelt die Tätigkeit der Reise- und
Fremdenverkehrsbüros sowie die Vermittlung von Reisen. Die klaren
Vorschriften schaffen für die Konsumenten einen wesentlichen
Sicherheitsfaktor.
Auszug aus dem oben genannten Gesetz: Punkt 12.
(Versicherungen) (1) Vor der Eröffnung müssen die Reisebüros nach
den einschlägigen Rechtsvorschriften eine Haftpflichtversicherung gegen
Risiken, die Personen durch die Teilnahme an Reisen und Aufenthalten
entstehen, sowie als Garantie für die Vertragserfüllung gegenüber dem
Kunden in Höhe von mindestens 1.550.000,00 Euro abschließen. Diesen
Betrag kann die Landesregierung mit Beschluss, der im Amtsblatt der
Region zu veröffentlichen ist, erhöhen. Eine Abschrift der
Versicherungspolizze ist von der Landesabteilung Tourismus, Handel und
Dienstleistungen vor Aushändigung der Bewilligung einzuholen. (den
gesamten Text des oben genannten Gesetzes finden Sie auf der
Internetseite der Provinz Bozen
http://www.provinz.bz.it/tourismus.htm
Unser Reisebüro ist mit der Bewilligung des Landesrates am
28.02.2003 Prot.Nr.36.1/WG/rl/73.04.41/3966 gegründet worden.
Funactive Tours GmbH ist durch eine Versicherungspolizze bei der
Versicherungsgesellschaft Navale für die zivile Verantwortung gemäß Art.
15 und 16 des Gesetzesdekretes Nr. 111 vom 17. März 1995 abgedeckt.
Gemäß Art. 21 des Gesetzesdekretes vom 17. März 1995 ist außerdem ein
Garantiefond vorgesehen. Der Kunde kann sich im Fall von Insolvenz oder
Konkurs des Reiseveranstalters gemäß Art. 21 des Gesetzesdekretes Nr.
111/95 an das Präsidum des Ministerialrates bezüglich der Rückerstattung
des bezahlten Reisepreises bzw./und der Bezahlung der Heimreise bei
Auslandsreisen wenden. Die Bestimmungen zu Garantiefonds wurden
im Dekret des Ministerpräsidenten vom 23/07/99 – staatliches Amtsblatt
Nr. 249 vom 12/10/1999 festgelegt.
Addenum Zu den allgemeinen Vertragsbestimmungen für
Einzelleistungen
- Gesetzliche Bestimmungen
Die Verträge welche nur den
Transport, den Aufenthalt oder andere Einzelleistungen beinhalten,
können nicht als Reisepaket gelten und werden laut Staatsgesetz
1084/77 (CCV): Art. 1 Nr. 3 und Nr. 6, von Art. 17 bis 23; Art. 24
bis 31 für alle Verträge außerhalb des Reispaketes sowie als
Einzelleistung geregelt.
- Vertragsbestimmungen
Es können folgende obenangeführte
Artikel der allgemeinen Vertragsbestimmungen zu den Pauschalpakete
angewandt werden, welche daraus nicht ein Reisepaket machen: Art. 4
Absatz 1, Art. 5, Art. 7, Art. 8, Art. 9, Art. 10 Absatz 1, Art. 11,
Art. 15 und Art. 17. Die Definitionen von Veranstalter, Reise usw.
müssen durch die Rechtssubjekte von Einzelleistungen (Verkäufer,
Aufenthalt usw.) ersetzt werden.
Datenschutz: Die Datenverarbeitung erfolgt unter
Berücksichtigung des Datenschutzbestimmung Legislativdekret Nr.
196/2003. Daten werden für die vereinbarten Dienstleistungen verwendet.
Der Betroffene hat die Rechte laut Art. 7.
Pflichterklärung laut Staatsgesetz Nr. 269/98 Art. 16: Das
italienische Gesetz verfolgt Straftaten bezüglich Prostitution und
Kinderpornografie, auch wenn sie im Ausland geschehen.
Technisches Datenblatt Technische Organisation:
Funactive Tours GmbH, Bahnhofstraße 3, I-39039 Niederdorf (BZ), MwSt.-
und Steuernr. 02622710214, Gesellschaftskapital 20.000 Euro zur Gänze
eingezahlt, Eingetragen im Handelsregister Bozen, Verzeichnis der
Wirtschafts- und Verwaltungsdaten Nummer 192386 Unser Reisebüro ist
mit der Bewilligung des Landesrates am 28.02.2003 Prot.Nr.36.1/WG/rl/73.04.41/3966
gegründet worden. Versicherung: Navale Assicurazioni SpA,
Nummer 4169282R Alle Preise sind in Euro angegeben und wurden auf
Basis der im November 2009 gültigen Wechselkurse berechnet.
Gültigkeit des Kataloges und der Angebote auf den Internetseiten:
Dezember 2009 – November 2010
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